Individuelle Betreuung auf freiwilliger Basis

Unsere Klient:innen gehören zum Personenkreis mit Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß SGB IX, 2. Teil. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass ein Mindestmaß an Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit vorhanden ist. Die Betreuung erfolgt stets freiwillig und basiert auf der individuellen Motivation der Klient:innen.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung vereinbaren wir jederzeit einen Termin mit Ihnen.