Zugang zum Ambulant Betreuten Wohnen – Wir helfen bei der Beantragung

Der Zugang zum Ambulant Betreuten Wohnen erfolgt nach einer Kostenzusage durch den Landschaftsverband Rheinland. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme. In einigen Fällen kann eine Kostenbeteiligung erforderlich sein, die basierend auf Ihren Einkommensverhältnissen vom Landschaftsverband Rheinland geprüft wird.

Unser Angebot steht selbstverständlich auch Selbstzahlern offen.

Ein Betreuungsvertrag, der die zu erbringenden Leistungen detailliert festhält, ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen.

Für weitere Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!